So gründen wir mana.
mana ist heute ein Schweizer Verein in Gründung — noch nicht gegründet, sondern auf dem Weg. Diese Seite zeigt den Weg offen: wo wir stehen, was zu tun ist, und was ehrlich noch offen ist. Nichts davon ist geglättet. Der interessante Teil einer Gründung sind die Stellen, an denen man noch nicht weiter weiss.
Ein Verein, den es noch nicht gibt
Der Sitz ist Tägerwilen im Kanton Thurgau, die Rechtsform ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizer Zivilgesetzbuches. Die Gründungsversammlung steht aus.
Was heute schon läuft, läuft auf den Namen und die Rechnung des Gründers: Die Server stehen bei ihm, die Domains gehören ihm, den Quellcode hat er geschrieben. Mit der Gründung bringt er das alles unentgeltlich und unwiderruflich in den Verein ein — Quellcode, Marken, Domains, Hardware. Ein Rückfall an ihn ist für immer ausgeschlossen. Mehr dazu unterTransparenz.
Drei Dinge, die die Reihenfolge bestimmen
Eine Gründung sieht von aussen aus wie „Statuten schreiben, Versammlung abhalten, fertig". Drei Erkenntnisse stellen das um.
Der Steuer-Vorbescheid kommt vor der Gründung.
Die Steuerverwaltung Thurgau beurteilt auf Basis eines Statuten-Entwurfs und eines Tätigkeitskonzepts vorab, ob der Verein die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit erhält — also bevor die Statuten beschlossen sind. Das ist die einzige Gelegenheit, die kritischen Klauseln abzustimmen, ohne die Statuten später mit Zweidrittelmehrheit ändern zu müssen.
Es gibt keine Umwandlung in eine Stiftung.
Das Schweizer Recht kennt keine Umwandlung eines Vereins in eine Stiftung. Der Weg ist zwingend zweistufig: erst die Stiftung errichten, dann das Vermögen übertragen. Damit diese Übertragung sauber in einem Akt funktioniert, muss der Verein im Handelsregister eingetragen sein — ein Eintrag, den man leicht für optional hält und der später über den ganzen Stiftungsweg entscheidet.
Der Schutz kommt von der Lizenz, nicht von der Rechtsform.
Eine Stiftung schützt gegen Übernahme und Umwidmung. Gegen das Schliessen des Quellcodes schützt sie nicht — das tut die Copyleft-Lizenz, und die wirkt schon heute. Eine Organisation kann übernommen werden, eine einmal erteilte freie Lizenz nicht zurückgenommen.
Die Stellen, an denen wir noch nicht weiter sind
- Drei Vorstandsmitglieder. Der eigentliche kritische Pfad. Sie müssen wirklich unabhängig sein, nicht nur formal besetzt — sonst erkennt die Steuerbehörde das Gremium nicht an. Dazu die eigene Seite: Mitgründen.
- Trägt das Geschäftsmodell die Gemeinnützigkeit? Der Verein will sich über Plattform-Erlöse und Aufträge tragen. Die Gemeinnützigkeit verlangt, dass solche Erwerbstätigkeit „nicht die einzige wirtschaftliche Grundlage" ist. Ob das aufgeht, klärt der Vorbescheid — es ist denkbar, dass die Antwort das Finanzierungsmodell ändert, nicht die Rechtsform.
- Der offene Zugang. Die Plattform läuft übergangsweise auf Einladung. Die Gemeinnützigkeit verlangt, dass der Nutzen der Allgemeinheit offensteht — das Gating muss vor der Steuerbefreiung fallen.
- Die Datenschutz-Aufarbeitung. Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzbeauftragten-Frage werden mit der Gründung geschlossen.
Warum am Ende eine Stiftung steht
Ein Verein lässt sich auflösen und seine Mehrheit kann den Zweck verschieben. Eine Stiftung hat keine Eigentümer und keinen Zweck, den man mal eben ändert — sie bindet Vermögen und Auftrag dauerhaft. Deshalb ist sie das Ziel: Sie macht die Mission übernahme- und umwidmungssicher.
Den Schritt gehen wir bewusst spät. Eine Stiftung ohne gedeckte laufende Kosten wäre eine leere Hülle; sie braucht liquides Kapital, dessen Ertrag die Aufsichts-, Revisions- und Verwaltungskosten trägt. Bis dahin ist der Verein die handlungsfähige Form. Es gibt in der Schweiz bisher keine Stiftung, die Open-Source-Software hält — wir wären Vorreiter, nicht Nachahmer.
Der Pfad im Detail:Rechtsform & Stiftungs-Weg →
Die Arbeitsdokumente
mana arbeitet offen, auch an der eigenen Gründung. Der Fahrplan, die belegte Rechtslage, das Zielbild Stiftung, das Vorstands-Dokument und ein Gründungstagebuch, das auch die Irrtümer festhält, liegen im Plattform-Repo unter docs/gruendung/. Diese Dokumente werden öffentlich zugänglich, sobald das Repo offen ist — bis dahin schicken wir sie dir auf Anfrage. Transparenz heisst bei uns nicht bloss Absicht.