Mitgründen

Wir suchen drei Menschen für den Vorstand.

mana ist ein Schweizer Verein in Gründung. Damit er entstehen kann, braucht es einen Vorstand aus mindestens drei Personen. Diese Seite ist bewusst nicht so geschrieben, wie man um Leute wirbt: Die unangenehmen Teile stehen vorne, nicht im Kleingedruckten. Du haftest persönlich für bestimmte Dinge, es gibt kein Geld, und der Verein hat ungelöste Probleme, die du mit übernimmst.

Die Rolle

Was der Vorstand ist — und was nicht

Der Vorstand ist nicht der Betrieb. Er ist das Organ, das den Betrieb kontrolliert. Er vertritt den Verein nach aussen, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern, legt der Mitgliederversammlung Jahresbericht und Jahresrechnung vor — und beschliesst über die Vergütung operativer Arbeit. Das ist der eigentliche Grund, warum es dich braucht (mehr dazu weiter unten).

Du wirst nicht gebraucht als Programmiererin, Designer oder Fundraiserin. Wenn du das kannst und willst — schön, aber es ist nicht die Bedingung. Gebraucht wird Urteilsvermögen und die Bereitschaft, unbequeme Fragen zu stellen.

Zeitaufwand realistisch: eine Mitgliederversammlung im Jahr, dazu einige Vorstandssitzungen (auch online), plus Lesen zwischendurch. Amtsdauer zwei Jahre, Wiederwahl möglich, Rücktritt jederzeit.

Bevor du zusagst

Der Teil, den du wirklich lesen musst.

Du haftest persönlich für nicht abgeführte AHV-Beiträge.

Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem eigenen Vermögen, nicht du. Aber dieser Grundsatz hat Löcher. Das wichtigste: Werden Sozialversicherungsbeiträge auf Löhne nicht korrekt abgeführt, haften die Vorstandsmitglieder dafür persönlich und solidarisch — mit dem Privatvermögen, unabhängig von der Ehrenamtlichkeit und unabhängig davon, wer den Fehler gemacht hat. Das wird relevant, sobald der Verein jemanden anstellt.

  • Kein Geld. Die Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich — nur Ersatz tatsächlicher Auslagen gegen Beleg. Das ist Voraussetzung der Steuerbefreiung, kein Sparzwang: Ein bezahlter Vorstand gefährdet die Gemeinnützigkeit des ganzen Vereins.
  • Kein Vermögenspuffer. Ein Verein mit gefüllter Kasse steht als Puffer zwischen dir und einem Anspruch. Den gibt es hier noch nicht — der Verein startet ohne nennenswertes Vermögen.
  • Versicherungen zuerst. Vor oder unmittelbar nach der Gründung schliessen wir eine Vereinshaftpflicht und eine Organhaftpflicht (D&O) ab. Solange die nicht liegen, sollte niemand unterschreiben. Gegen die AHV-Haftung hilft keine Versicherung zuverlässig — dagegen hilft nur, dass die Löhne korrekt abgerechnet werden, und dass du das prüfst.
Warum genau drei

Und warum sie unabhängig sein müssen

Till ist heute die einzige Person, die für mana arbeitet. Irgendwann soll er dafür bezahlt werden können, weil sonst niemand die Arbeit auf Dauer leistet. Genau da liegt das Problem: Eine Person kann sich nicht selbst einen Lohn zusprechen. Vereinsrecht und Gemeinnützigkeit verlangen ein unabhängiges Beschlussorgan.

Deshalb drei Vorstandsmitglieder, eine Ausstandsregel (Till stimmt über seine eigene Vergütung nicht mit), und eine Revisionsstelle vor der ersten Zahlung. Und der Satz, auf den es ankommt: Die Steuerbehörde prüft das material, nicht nur formal. Werden bloss Vertraute rekrutiert, die zustimmen, ist die Ausstandsregel Kosmetik und die Gemeinnützigkeit in Gefahr.

Deine Aufgabe ist also nicht, zuzustimmen. Sie ist, den Satz prüfen zu können, den du unterschreibst — und Nein zu sagen, wenn er nicht stimmt. Wenn du das Gefühl hast, du sollst eine Unterschrift liefern statt ein Urteil, ist etwas falsch gelaufen, und du solltest ablehnen.

Was noch offen ist

Die Probleme, die du mit übernimmst

Ein Vorstand, der das erst nach der Wahl erfährt, ist schlecht behandelt worden. Darum hier, offen:

  • Die Gemeinnützigkeit ist nicht sicher. Der Verein will sich mittelfristig über Plattform-Erlöse und Auftragsarbeiten tragen. Ob das mit der Steuerbefreiung vereinbar ist, ist ungeklärt. Wir holen dazu vor der Gründung einen Vorbescheid der Steuerverwaltung ein und legen die kritischen Punkte offen.
  • Der Zugang ist noch geschlossen. Die Plattform läuft derzeit auf Einladung — als Kapazitäts- und Datenschutz-Schutz, nicht als Exklusivität. Für die Gemeinnützigkeit muss dieser offene Zugang wiederhergestellt werden.
  • Es gibt eine Datenschutz-Schuld.Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzbeauftragten-Frage sind nicht abgeschlossen. Es wurde, ehrlich gesagt, auf Kredit gearbeitet — und dieser Kredit wird mit der Gründung fällig.
  • Der Verein hat kein Geld. Die laufenden Kosten (Buchhaltung, Recht, Revision) liegen bei geschätzt 10 000 bis 20 000 Franken im Jahr, getragen zunächst aus Spenden und Aufträgen. Es gibt keine Rücklagen.
Was du dafür bekommst

Kein Geld, kein Titel — aber das hier

Weder Geld noch einen Titel, der irgendwo zählt, noch Anteile — die gibt es nicht und wird es nie geben. Was es gibt: Mitsprache bei einer Sache, die es so in der Schweiz nicht gibt. Es existiert keine Schweizer Stiftung, die Open-Source-Software hält. Wer hier etwas dauerhaft bindet, ist Vorreiter, nicht Nachahmer.

Und die Möglichkeit, ein Modell mitzubauen: eine Software-Organisation ohne Wachstumslogik, ohne Werbefinanzierung, ohne Renditedruck. Ob das trägt, weiss niemand. Genau deshalb ist es interessant.

So sagst du Ja oder Nein

Nimm dir die Zeit.

Es gibt keinen Zeitdruck. Wer eine Unterschrift unter Zeitdruck einsammelt, will nicht, dass genau gelesen wird. Lies das ausführliche Aufklärungsdokument, zeig es, wem du willst — einer Anwältin, einem Treuhänder, deinem Partner — und dann sprich mit uns. Wer dir vom Amt abrät, hat vermutlich gute Gründe, und die wollen wir hören.

Und wenn du unsicher bist: Sag Nein. Ein Vorstand, der aus Höflichkeit zugestimmt hat, hilft dem Verein nicht — er ist genau das formal besetzte Gremium, das seine Kontrollaufgabe nicht erfüllt.

Das vollständige Aufklärungsdokument schicken wir dir auf Anfrage. Es wird öffentlich zugänglich, sobald das Plattform-Repo offen ist — dann steht es hier direkt verlinkt.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Die Haftungsangaben stammen aus einer belegten Recherche zum Schweizer Vereinsrecht, nicht von einer Anwältin. Wenn dir die Haftung wichtig ist — und sie sollte es sein — lass dich unabhängig beraten. Der Verein trägt die Kosten dafür.

Zusammenhang

Wie das in die Gründung passt

Der Vorstand ist der kritische Schritt, aber nicht der einzige. Den ganzen Weg — Vorbescheid, Statuten, Handelsregister, der spätere Übergang in eine Stiftung — beschreibt dieGründungsseite. Wie sich der Verein trägt, steht unterUnterstützen, die offengelegte Mittelverwendung unter Transparenz.